allgemeine geschäftsbedingungen 2017 – kast design

1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Auftragsgeber und Karin Steiner und sind integrierter Bestandteil des Auftrages.

2. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.

3. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Karin Steiner verpflichtet sich, die ihr übertragenden Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Karin Steiner verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

4. Urheberrecht
Die Urheberrechte aller von Karin Steiner geschaffenen Werke (Konzepte, Skizzen, Entwurfe, usw.) gehören grundsätzlich Karin Steiner. Karin Steiner kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u. a ., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von Karin Steiner nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken – insbesondere an der Gestaltung oder an den Details – vorzunehmen. Karin Steiner ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

5. Nutzungsrecht
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Karin Steiner geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen von Karin Steiner geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt wurden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anders vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der von Karin Steiner geschaffenen Werke und Teile davon. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (z.B. ein anderes Atelier oder eine andere Agentur) bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Entwürfe und fertige Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Karin Steiner weder im Original noch bei eventueller Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt Karin Steiner, eine Konventionalstrafe in der Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der widerrechtlichen Nutzung nicht dahin.

6. Gewährleistung
Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Illustrationen, Grafiken, elektronische Daten usw.) kann Karin Steiner ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

7. Haftung
Werden die von Karin Steiner hergestellten Werke nicht innert 7 Tage ab Abgabe an den Kunden bemängelt, so gelten sie als einwandfrei genehmigt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die Karin Steiner die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglichen machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw. auch bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern hat Karin Steiner auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen, um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

8. Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftrages und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst Karin Steiner Leistungen Dritter, welche sie für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung von reproduktionsreifen Vorlagen benötigt.

9. Aufbewahrung von Daten
Karin Steiner archiviert Daten und Unterlagen des Kunden nach Abschluss des Auftrages für zwei Jahre. Die Herausgabe von Daten und Unterlagen an den Kunden beinhalten nicht die Freigabe von Nutzungsrechten.

10. Herausgabe von Original-Druckvorlagen
Die Original-Druckvorlagen (z.B. Reinzeichnungen, elektronische Daten, Illustrationen, Negative, Diapositive) verbleiben im Eigentum von Karin Steiner und werden dem Kunden für die vertragliche Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Original-Druckvorlagen sind Karin Steiner nach Beendigung der vertraglichen Nutzung zurückzugeben.

11. Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten, darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen, sind Karin Steiner unaufgefordert 5 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Karin Steiner steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsexemplare ihrer Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.

12. Grundlagen für die Richtofferte und die Honorarabrechnung für Gestaltungsaufträge
Eine Richtofferte durch Karin Steiner bildet die Grundlage für die Honorarberechnung. Grundsätzlich berechnet sich das Honorar nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenhonorar bei Karin Steiner. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten um mehr als 10% übersteigen, wird Karin Steiner auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen zehn Tagen nach dem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

13. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Grundsätzlich ist jede Phase des Honorarsystems für sich oder als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Karin Steiner Anspruch auf das Honorar gemäss vorstehenden Bestimmungen und pro rata temporis.
Darüber hinaus hat Karin Steiner das Recht auf Verrechnung der Unkosten und Vorleistung gegenüber Dritter, auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenen Schäden, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrages anderweitig zu verwenden.

14. Abrechnung
Karin Steiner hat die Abrechnung auf der Grundlage der Timesheets und/oder der Richtofferte vorzunehmen.

15. Zahlungsbestimmungen
Nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsphase kann Karin Steiner diese in Rechnung stellen, Zahlungsfrist 30 Tage netto. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Karin Steiner Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.

16. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente wie Andrucke, Proofs, Dateien oder Kopien auf Fehler zu prüfen und diese mit dem ‹Gut zum Druck› und allfälligen Korrekturanweisungen zu versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zu retournieren. Karin Steiner haftet nicht für die vom Kunden übersehenen Fehler. Von telefonisch aufgegebenen Korrekturen kann keine Rechtswirkung abgeleitet werden. Wird vereinbarungsgemäss auf Kontroll- und Prüfdokumente verzichtet, so trägt der Auftraggeber das volle Risiko.

Bei Nachfolgeaufträgen sind die Kosten für Rearchivierung und evtl. Datenkonvertierung aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten Software Updates vom Auftragsgeber zu tragen. Der Auftragnehmer ist von allen Ansprüchen befreit, wenn sich archivierte Daten oder Datenträger aufgrund von technischen oder Software-Entwicklungen nicht mehr rearchivieren oder wiederherstellen lassen. Sollten die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

17. Anwendbares Recht
Die Beziehung zwischen Auftraggeber und Karin Steiner untersteht schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von Karin Steiner nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationsrechts.

18. Gerichtstand

Gerichtstand ist Brig, Schweiz